Allgemeine Geschäftsbedingungen

"Reisebedingungen von Absolut Alpine Apartments GmbH"


1. Vertragsabschluss und Zahlung

Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung des Vertragspartners durch Absolut Alpine Apartments GmbH zustande. Der Beherberger, Absolut Alpine Apartments GmbH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.

Zahlung

- 10% des Gesamtpreises der Buchung kann jederzeit nach der Buchung in Rechnung gestellt werden.

- Der Gesamtpreis der Buchung wird mindestens 14 Tage vor der Anreise fällig.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens zum Zeitpunkt der in der Buchung angegebenen Frist nach der bestätigten Buchung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

Der restliche bzw. der gesamte Mietbetrag inklusive Gebühren für die Endreinigung, Bettwäsche + Handtücher und Tourismusabgabe müssen bis zur angegebenen Frist in der Buchung bzw. vor der Schlüsselübergabe beglichen sein.

Zusätzlich verpflichtet sich der Gast für Schlüssel und Unterkunftsausstattungen eine Kaution bei der Ankunft bzw. bis 5 Tage vor Anreise mittels Kreditkarten Autorisierung zu deponieren bzw. zu vorautorisieren. Die Kaution ist pro Objekt mit EUR 500.00 festgelegt. Die Kaution kann nicht in bar
hinterlegt werden! Nach Abreise des Gastes wird die Kaution binnen 24/48 Stunden wieder freigegeben, sofern es keine Beanstandung (Beschädigungen, offene Forderungen aus dem Beherbergungsverhältnis) gibt.


Die Zahlung erfolgt auf folgendes Konto:

Konto:
Bankverbindung /
Raika Kaprun
IBAN: AT 07 3501 2000 0121 6118
BIC: RVSAAT2S012


2. Haftung

Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen, Besichtigung und nach den Angaben des Beherbergers erstellt, für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird von Absolut Alpine Apartments keine Haftung übernommen.


3. Rechte des Vertragspartners

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 

4. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

Sie, als Vertragspartner (Gast), bestätigen mit der Buchung diese AGB gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Dies gilt insbesondere für die Hinweise zur Nutzung der gebuchten Unterkunft.


5. Rechte des Beherbergers

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs-oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.


Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 21,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

 

6. Pflichten des Beherbergers

Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind Kennzeichnungspflichtig.

 

7. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.


8. Allgemeines


• Unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter, erfolgt die Grundreinigung jeweils durch die Mieter.


• Zusatzbetten wie z.B.: Kinderbetten etc. müssen im Voraus bestellt werden.


• Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, unverzüglich zu melden.


• Der Mieter muss bei Auszug das Objekt im gleichen Zustand übergeben, wie es beim Empfang übernommen wurde. Der Mieter haftet für die von ihm angerichteten Schäden.


9. Ankunftszeit und Storno

Ankunftszeit

Die Anreise ist standardmäßig zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr. Am Abreisetag sind die Mietobjekte bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter bzw. dem Beauftragten gereinigt und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zu übergeben.


Stornierungsbedingungen (angepasst am 02.03.2021)

Bei der Stornierung oder beim Nichterscheinen gelten folgende Bedingungen:

- Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem Anreisedatum, werden 10% des Gesamtpreises als Stornierungsgebühren berechnet!

- Bei Stornierungen ab 13 Tage vor dem Anreisedatum berechnen wir 100% des Gesamtbetrages als Stornierungsgebühren!

Beim Nichterscheinen erfolgt keine Kostenrückerstattung!